Countdown für Solvency II

Solvency II ist ein Reformprojekt der Europäischen Kommission zur Festlegung neuer Solvabilitätsvorschriften für Versicherungsunternehmen.

Solvency II ist ein Reformprojekt der Europäischen Kommission zur Festlegung neuer Solvabilitätsvorschriften für Versicherungsunternehmen, mit dem CEIOPS (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors), ein Zusammenschluss der europäischen Aufsichtsbehörden für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, seit 2009 beauftragt ist.

Im Vordergrund steht dabei die Schaffung eines risikoorientierten Regelwerkes für die Eigenmittelanforderungen von Versicherern in Europa. Unter Solvabilität i. S. von Solvency II versteht man die Ausstattung eines Versicherers mit Eigenmitteln, d. h. freiem, unbelastetem Vermögen, das Risiken abdeckt und Ansprüche der Versicherungsnehmer oder Gläubiger sicherstellt.

Am 10. Juli 2007 hat die EU-Kommission ihren Entwurf für die Solvency-II-Rahmenrichtlinie dem Europäischen Parlament und Rat präsentiert. Dies gilt als der offizielle Startschuss des Solvency II-Projektes. Im April 2009 verständigten sich Vertreter

der 27 Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments auf die neuen Aufsichts- und Eigenkapitalregeln für Solvency II. Am 22. April 2009 wurde die Solvency II-Rahmenrichtlinie vom EU-Parlament und am 10. November 2009 von den EU-Finanzministern ratifiziert. Für die Umsetzung von Solvency II bleiben knapp drei Jahre, denn bis spätestens Anfang 2013 müssen die Versicherer und Rückversicherer sowohl ihr Risikomanagement als auch die dazugehörige Datengrundlage (IT) an die neuen Richtlinien anpassen. 

Die Umsetzung von Solvency II erfolgt auf Basis des Lamfalussy-Verfahrens. Nach diesem Verfahren sollen der Rat und das Parlament nur noch Rahmenrichtlinien beschließen. Die technischen Details werden von Regelungsausschüssen ausgearbeitet, die von der EU-Kommission vorgeschlagen und von Vertretern der Mitgliedstaaten in Komitologie-Ausschüssen beschlossen werden. Die darunter angesiedelten, technischen Regelungsausschüsse setzen sich aus Vertretern der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zusammen.

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