Der Zeitplan bis zur Einführung von Solvency II
Nachdem die Rahmenrichtlinie in Kraft getreten ist, ist die rechtliche Grundlage für Solvency II und eine zeitgerechte Umsetzung in nationales Recht geschaffen. Die Umsetzung erfolgt nach dem Lamfalussy-Verfahren – dies ist ein Verfahren zur Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses. Um die Auswirkungen der zukünftigen Kapitalanforderungen auf Angemessenheit zu testen, werden entsprechende Studien (QIS) durchgeführt.
Derzeitige Schwerpunkte in der Entwicklung von Solvency II
Die durch die EU-Kommission durchgeführte Konsultation der Versicherungsbranche zu den Level-2-Maßnahmen wurde abgeschlossen – die Level-2-Maßnahmen beinhalten die technischen Einzelheiten in Form von Durchführungsrichtlinien und Durchführungsverordnungen, die von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern und Ausschüssen festgelegt werden. Ziel der Konsultation war es, die Auswirkungen auf die Versicherungsmärkte und die Volkswirtschaften zu untersuchen. Wesentliche Bedenken wurden u. a. in Bezug auf eine mögliche prozyklische Wirkung, die Proportionalität sowie die neuen umfangreichen Berichtspflichten geäußert. Für diese Themen sollen durch neu eingesetzte Arbeitsgruppen Lösungen erarbeitet werden.
Parallel werden erste Entwürfe der Level-3-Maßnahmen (z. B. Level 3- Papier zum Meldewesen – QRT = Quantitative Reporting Templates) diskutiert.
Für die bindenden Implementing Technical Standards (ITS) liegen den verantwortlichen Behörden folgende Entwürfe bereits vor: Bewertung von Assets und Liabilities, die keine versicherungstechnische Rückstellungen sind, Klassifizierung von Basis-Eigenmitteln, Ergänzungskapital und Methoden.
Des Weiteren beschäftigt sich die EIOPA im Bereich des Meldewesens mit der XBRL Taxonomie. XBRL ist eine Untersprache des XML, für die eine bestimmte Taxonomie erforderlich ist. Die nächste Version der Taxonomie wird bei der nachfolgenden Konsultationsrunde veröffentlicht. Es ist damit zu rechnen, dass EIOPA eine Entscheidung für XBRL treffen wird.
QIS – Auswirkungsstudien von Solvency II
Um die Auswirkungen der geplanten Solvenzkapitalanforderungen nach Solvency II auf Angemessenheit, Anwendbarkeit und Durchführbarkeit zu testen, führt CEIOPS seit Ende 2005 die sog. QIS (Quantitative Impact Studies) durch. Die QIS bieten den Versicherern die Möglichkeit, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Aus den Erkenntnissen durch die Teilnahme an den QIS sind Maßnahmen für (fast) alle Unternehmensbereiche abzuleiten, u. a.:
- Aufbau und Erweiterung Solvency II-Know-how
- Vorbereitung der IT (Datenqualität und –quantität)
- Prozessdefinition (wer liefert wann welche Information)
- Simulation (Erkennen von Spielräumen)
- Produktmanagement – wie viel Solvency Capital Requirement (SCR) kostet mein Versicherungsproduktportfolio?
- Asset Management – wie viel SCR kosten meine Kapitalanlagen?
- Definition / Anpassung der Risikostrategie und ihrer Elemente
- Aufbau Datenbasis für das zukünftige Berichtswesen
Folgende QIS sind bisher durchgeführt worden bzw. werden noch durchgeführt:
Der Startschuss zu der Feldstudie erfolgte in 2005 mit QIS 1. Die Specifications hierzu waren auf acht Seiten dokumentiert. Die Studie verglich die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen nach den nationalen Bewertungsvorschriften mit denen der voraussichtlichen Bewertungsvorschriften von Solvency II. Außerdem wurde die aktuarielle und technische Umsetzung der neuen Bewertungsprinzipien und der zugehörigen Methodik verprobt.
QIS 2 wurde im Jahr 2006 durchgeführt. Die Technical Specifications hierzu betrugen 66 Seiten.
Die Untersuchung verglich die HGB-Bilanz mit der voraussichtlich unter Solvency II aufzustellenden Solvenzbilanz. Ein zusätzlicher Schwerpunkt lag auf dem Vergleich unterschiedlicher Modellierungstechniken und Bewertungsprinzipien bei der Berechnung der Kapitalanforderungen und der versicherungstechnischen Rückstellungen.
QIS 3 wurde in 2007 durchgeführt. Der Umfang der Technical Specifications betrug 151 Seiten.
Im Vergleich zu QIS 2 waren die Bewertungsmethoden und die Formeln für SCR und MCR (Minimum Capital Requirement) weiterentwickelt worden. In QIS 3 wurde hauptsächlich die Berechnung des SCR über die Standardformel untersucht. Das MCR wurde mit einer einfachen Formel berechnet. Außerdem diente QIS 3 für die Teilnehmer zur Information über die derzeitigen Planungen zu Solvency II und ihre unternehmensspezifischen Auswirkungen.
QIS 4 folgte dann in 2008 mit Technical Specifications von 286 Seiten Umfang.
Im Vergleich zu QIS 3 sind die Bewertungsmethoden, die Formeln zur Ermittlung für die Kapitalforderungen SCR und MCR, die Eigenmittelklassifikation und die Berechnungen für die Gruppenebene im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinie weiterentwickelt worden.
Auch QIS 4 sollte die aktuarielle und technische Umsetzung der neuen Bewertungsprinzipien und der zugehörigen Methodik verproben.
Das SCR sollte in QIS 4 sowohl über die Standardformel als auch – falls vorhanden – mit Hilfe eines internen Modells berechnet werden. In QIS 4 wurde eine neue, mögliche Formel des MCR getestet. Dabei handelte es sich um einen kombinierten Ansatz, bestehend aus einer einfachen linearen Formel und einem Korridor, der alle Ergebnisse unter 20 % und über 50 % des SCR abschneidet.
In 2009 wurden in Deutschland (QIS 4b) sowie in Österreich (QIS 4.5) auf nationaler Ebene Auswirkungsstudien durchgeführt. Diese basierten auf QIS 4 mit jeweils leichten Anpassungen.
QIS 5 wurde von Mitte 2010 bis November 2010 durchgeführt. Die Technical Specifications sind auf 330 Seiten angewachsen.
Die Ergebnisse der quantitativen Auswirkungsstudie QIS 4 hatten die Notwendigkeit für weitere Justierungen des Modells und der Parameter aufgezeigt. Zusätzlich sahen die Aufseher in der Finanzmarktkrise weitere Indikatoren, die Kapitalanforderungen zu verschärfen. Neu in QIS 5 war u. a. die Berücksichtigung des Stornorisikos in
Nichtleben.
Das versicherungstechnische Risiko für die Krankenversicherer wurde in Kranken nach Art der Leben und nach Art der Nicht-Leben untergliedert.
Das Marktrisikomodul wurde z. B. um das Illiquiditätsprämienrisiko erweitert. Außerdem erfolgte eine grundlegende Anpassung des Spreadrisikos für strukturierte Produkte. Der Equity Dampener hat über den symmetrischen Anpassungsfaktor Eingang in die Quantifizierung des Aktienrisikos gefunden.
Für eine sehr kontroverse Diskussion sorgte das Single Equivalant Scenario, das zusätzlich zum Modularen Ansatz zu rechnen war.
Im Frühjahr 2011 wurden die Ergebnisse der QIS 5 publiziert.
Nach aktuellem Stand ist es unwahrscheinlich, dass eine weitere QIS 6 auf europäischer Ebene durch EIOPA durchgeführt wird. Denkbar sind nationale Tests mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten.
QIS 6 wird auf nationaler Ebene in Deutschland vom GDV – voraussichtlich von Anfang März bis Mitte April 2012– durchgeführt. Diese Feldstudie beinhaltet bereits die an der Standardformel umgesetzten Anpassungen gegenüber QIS 5. Überarbeitet wurde beispielsweise das Spreadrisiko. Neu hinzugekommen sind u.a. die Counter-Cyclical-Premium (die über die bisherige Illiquiditätsprämie hinausgeht) sowie die Matching-Premium. QIS 6 soll zudem für die Sparte Leben auf Basis der sogenannten „Brückentechnologie“ gerechnet werden. Diese stellt die überarbeitete Fassung des bisherigen GDV-Modells dar, das nach aktuellem Kenntnisstand aufgrund einer Abweichungsanalyse ebenfalls zu rechnen ist. Der QIS 6 sollen die vorläufigen Jahresabschlussdaten des Geschäftsjahres 2011 zugrunde liegen.
In 2010 fand der erste Pre-Test der zukünftigen Meldeformulare statt. Dieser Test wurde im Rahmen einer zweiten Phase mit geringfügig überarbeiteten Meldeformularen Anfang 2011 wiederholt.
Von Oktober 2011 bis Januar 2012 fand dann die erste öffentliche Konsultation zu den Quantitative Reporting Templates (QRT) statt, die gegenüber den beiden Pre-Tests deutlich überarbeitet wurden. Für Mitte des Jahres 2012 ist diesbezüglich eine weitere öffentliche Konsultation geplant, die lediglich Anpassungen an wenigen Formularen beinhalten soll.
Bis Ende 2012 müssen die Mitglieder die 2009 verabschiedete Rahmenrichtlinie implementieren und dabei die Änderungen durch die Omnibus II – Richtlinie berücksichtigen. Diese wurde im Januar 2011 von der Kommission vorgelegt und wird aller Voraussicht nach Anfang 2012 von EU-Rat und EU-Parlament bestätigt.
Anfang November 2011 hat die Kommission dem EU-Parlament ihren Vorschlag zu den Durchführungsmaßnahmen zu Solvency II präsentiert; im Frühjahr 2012 soll die endgültige Fassung vorgelegt werden, deren Verabschiedung für 2012 vorgesehen ist.
Seit 2011 erarbeitet EIOPA einen Vorschlag für die technischen Standards, der bis Ende 2012 fertig gestellt werden soll und anschließend durch die Kommission verabschiedet werden muss. In diesen sollen nach Möglichkeit auch die Erkenntnisse aus der vom GDV durchgeführten nationalen QIS 6 einfließen.
2013 wird nach jetzigen Erkenntnissen ein Übergangszeitraum werden, wobei die genauen Kriterien zur Ermittlung eines „weicheren“ SCR noch in der Abstimmung sind. Solvency II ist aber bereits geltendes Recht! In 2013 sind entsprechende Testläufe geplant – aller Voraussicht nach ab Jahresmitte.
Der mit den QIS getestete Standardansatz ist dann erstmalig für Geschäftsjahre ab 2014 verpflichtend anzuwenden. Die entsprechende Solvenzkapitalanforderung muss ab diesem Zeitpunkt bedeckt sein, andernfalls werden die Aufsichtsbehörden auf Basis der sog. Aufsichtsleiter (Supervisory Ladder) eingreifen. Durch die Aufsichtleiter wird festgelegt, welche Befugnisse die Aufsicht in Abhängigkeit von der jeweiligen Solvenzsituation eines Versicherungsunternehmens hat. Je stärker das SCR unterschritten wird, umso weitreichender werden die Befugnisse der Aufsicht sein.
Allerdings ist denkbar, dass die in der Diskussion befindlichen Übergangsfristen noch Einfluss auf den Zeitplan entfalten.

